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ALLGEMEINE LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Diese AGB gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotograf*innen, sofern keine individuellen Vereinbarungen getroffen wurden.
Sie gelten als vereinbart, sobald die Kund*innen die Leistung oder das Angebot annehmen, spätestens jedoch mit Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
Widersprüche gegen die AGB müssen schriftlich innerhalb von drei Werktagen erfolgen. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kundinnen gelten nur, wenn die Fotografinnen schriftlich zustimmen.
Die AGB gelten auch für zukünftige Aufträge, es sei denn, es werden ausdrücklich andere Regelungen getroffen.
Kostenerhöhungen während der Produktion werden angezeigt, wenn eine Überschreitung von 15 % zu erwarten ist. Bei Verzögerungen, die die Fotograf*innen nicht zu vertreten haben, erfolgt eine zusätzliche Vergütung.
Von Kund*innen beauftragte Konzeptionen sind eigenständige, vergütungspflichtige Leistungen.
Fotografinnen dürfen Drittleistungen im Namen der Kundinnen beauftragen.
Grundlage für die Aufnahmen ist das schriftliche Briefing der Kund*innen. Fehlt dieses, gelten PPM, E-Mail-Verkehr und Notizen als Basis.
Kund*innen oder Bevollmächtigte sollen während der Produktion anwesend sein und ihre Zustimmung geben. Bei Abwesenheit wird die künstlerische Gestaltung später nicht beanstandet.
Die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Modellen oder Locations liegt in der Verantwortung der Kund*innen. Verzögerungen gehen zu deren Kosten.
Kund*innen müssen sicherstellen, dass abgebildete Personen ihre Zustimmung zur Aufnahme und Veröffentlichung gegeben haben.
Die Auswahl der Aufnahmen nach Produktionsabschluss obliegt den Fotograf*innen.
Reklamationen sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich einzureichen, andernfalls gelten die Aufnahmen als mängelfrei.
Diese AGB gelten für alle Bildmaterialien, unabhängig von der Form.
Kund*innen dürfen die enthaltenen Metadaten nicht verändern oder löschen.
Das Bildmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung erfordert die Einhaltung der vorgegebenen Formate.
Weitergabe an Dritte ist nur zu geschäftsinternen Zwecken erlaubt.
Reklamationen bezüglich Inhalt oder Qualität müssen innerhalb von zwei Wochen erfolgen.
a) Corporate-Aufträge
Nutzungsrechte werden gemäß Vereinbarung eingeräumt. Fehlt eine Vereinbarung, gelten zeitlich und räumlich unbegrenzte, nichtausschließliche Nutzungsrechte für Print-, Online- und Social-Media-Medien.
Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung.
Bei Veröffentlichungen ist die Urheber*in zu benennen.
Bildmaterial darf nicht für KI-Lernzwecke genutzt werden.
Fotograf*innen dürfen die Aufnahmen zur Eigenwerbung verwenden.
b) Redaktionelle Aufträge
Es wird grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht für die vereinbarte Verwendung eingeräumt.
Exklusive Nutzungsrechte bedürfen gesonderter Vereinbarung.
Weitergehende Nutzungen sind honorarpflichtig und bedürfen der Zustimmung.
Veränderungen des Bildmaterials bedürfen der Zustimmung und Kennzeichnung.
Die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte ist unzulässig.
Nutzungsrechte gelten erst nach vollständiger Zahlung.
Fotograf*innen haften nicht für Rechteverletzungen Dritter, es sei denn, ein Release-Formular liegt vor.
Kund*innen sind ab Lieferung für die sachgemäße Nutzung verantwortlich.
Fotograf*innen haften nicht für die langfristige Speicherung des Bildmaterials.
Die Haftung ist auf die Höhe des Auftragsvolumens begrenzt.
Das Honorar richtet sich nach der aktuellen MFM-Übersicht und versteht sich zzgl. Mehrwertsteuer.
Produktionskosten sind nicht im Honorar enthalten.
Honorare sind bei Lieferung fällig, auch bei Nichtveröffentlichung des Materials.
Bei Teilproduktionen erfolgt die Zahlung entsprechend der Teillieferungen.
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen Forderungen zulässig.
Kundinnen sind verpflichtet, innerhalb von sechs Wochen nach Veröffentlichung ein Belegexemplar an die Fotografinnen zu senden.
Unberechtigte Nutzung führt zu einer Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Nutzungshonorars.
Fehlender oder falscher Urhebervermerk führt zu einer Nachzahlung von 100 % des Honorars.
Bei Auftragsstornierung aus Kund*innenseite wird ein Ausfallhonorar fällig (50 % bis 7 Tage vor Termin, danach 100 %).
Es gilt deutsches Recht.
Nebenabreden bedürfen der Textform.
Ungültige Bestimmungen werden durch wirksame ersetzt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Fotograf*innen.
© Pia Henkel, 2025